Das geht jedenfalls aus einer Stellungnahme des Geschäftsführers Eugen Brysch hervor, die mir in der TAGESSCHAU vom Donnerstag schier die Sprache verschlagen hat!
Es geht um die Lockerung der Standesregeln der Bundesärztekammer in Sachen Sterbehilfe, die nun lediglich feststellen, dass die Mitwirkung des Arztes bei der Selbstötung keine Aufgabe des Arztes sei. Die vorherige Formulierung, die Sterbehilfe widerspreche ärztlichem Ethos und könne strafbar sein, wurde gestrichen.
Herr Brysch kritisierte die neue Richtlinie mit dem Argument, der Arzt würde bei der schwierigen Entscheidung weiterhin alleine gelassen,
„denn er steht jetzt im Dilemma: Wie soll er entscheiden als praktischer Arzt, wann ein Leiden so unerträglich ist, dass er diesen Patienten bei der Selbsttötung unterstützen soll?“
Ja Himmel nochmal, was erwartet er denn da an Vorgaben? Und WER außer dem Sterbenden selbst kann denn nach welchen Kriterien und mit welchem Recht entscheiden, was UNERTRÄGLICH ist?
Leiden ist nicht normierbar
Was dem einen noch ein verlängerungswürdiger Zustand ist, ist für den anderen eine sinnlose Hölle des Leidens. Schmerz und Leid ist nicht normierbar! Ich frage mich wirklich, wie der Geschäftsführer der Hospizstifung, die das doch eigentlich am besten wissen müsste, zu so einem Statement kommt. Und ganz nebenbei ist es eine Ohrfeige für alle Ärzte, die am Schicksal ihrer Patienten Anteil nehmen (ja, es gibt sie noch!). Er traut ihnen nicht zu, sich im Kontakt zum Sterbenden eine Meinung zu bilden. Etwas, was doch eigentlich JEDER mitfühlende Mensch können sollte!
Persönlich bin ich der Meinung, über das Ende sollte allein der Sterbende SELBST bestimmen. Natürlich soll jeder Arzt das Recht haben, sich zu verweigern. Aber es dann auch rechtzeitig sagen, damit man sich noch einen anderen suchen kann.
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Bild: Günter Havlena / pixelio.de
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3 Kommentare zu „Sterbehilfe-Debatte: Deutsche Hospizstiftung hält Ärzte für empathische Nullen“.