Auf dieses Thema stoße ich immer wieder – kein Wunder, ist es doch aus meiner Sicht nicht befriedigend gelöst, ganz im Gegenteil.
Über einen Kommentar fand ich nun heute das Blog aelterwerden.eu, in dem der Autor (selber Arzt) in einem Beitrag zum Thema „Lebensende – Sterben“ schreibt:
Ich vertrete die Meinung, dass kein Mensch, nicht wir Ärzte aber auch nicht der Patient selbst das Lebensende herbeiführen darf. Weiters liegt Folgendes in meinem Verständnis: So wie Menschen keinen Lebensbeginn bestimmen können, dürfen Menschen auch ein Lebensende nicht bestimmen – auch nicht das eigene Lebensende.
Eine Begründund dieser Meinung vermisse ich im Text, der diesem Statement folgt. Bzw. es werden rein verfahrenstechnische Bedenken formuliert, ohne diese weiter zu begründen:
Tötung eines Menschen kann im westlichen Kulturkreis nicht bejaht werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Tötung durch einen anderen erfolgt oder durch Selbsttötung. Welcher Mensch, welcher Arzt oder welcher Richter hat das Recht zu beurteilen, ob und wann Selbsttötung legitim wäre? Wenn also Sterbehilfe (als Mittel zu selbstbestimmendem Lebensende) legitimiert wird, müsste der Gesetzgeber meines Erachtens bei legitimierter Selbsttötung gleichzeitig eine Instanz zur Verfügung stellen, bei der man die Hilfe zur Selbsttötung „abholen“ oder einfordern kann. Wer sich umbringen möchte, dem wird es wohl auch selbst gelingen. Aber einen Arzt anzurufen oder gar gesetzlich zu verpflichten jemandem bei seinem Suizid zu helfen, ist bewusste Missachtung der persönlichen Werte eines Arztes und Missbrauch der Aufgaben seines Berufes.
Mein Kommentar dazu (leicht ergänzt):
Warum soll ein Mensch nicht das Recht haben, sein Leben zu beenden, wenn es nicht mehr erträglich erscheint? Und warum nicht mit ärztlicher Hilfe, sofern der Arzt selber nichts dagegen hat? (Ich würde keinen gesetzlichen Zwang einführen, natürlich nicht!).
In Umfragen haben 60% der befragten Ärzte in Frankreich angegeben, schon mal Sterbehilfe geleistet zu haben, in DE waren es 40% (leider finde ich dazu jetzt die Quelle nicht bzw. müsste erst lange suchen). Es gibt also genug Ärzte, die sich dem Wunsch des Patienten nicht grundsätzlich verschließen. Zur Not müsste man eben den Arzt wechseln.
Der Verweis auf die Palliativ-Medizin greift zu kurz: erstens steht sie nicht flächendeckend zur Verfügung – und zweitens gibt es sehr leidvolle und schreckliche “Endphasen”, z.B. bei Krebs, die man eben NICHT LINDERN kann. Ein Besuch im Pflegeboard bringt dazu genug Eindrücke, die ich mir am Ende SEHR GERNE ersparen würde.
(Realer dort gelesener Beispiel-Fall: Tumor wächst “Gebirge-artig” aus dem Patienten heraus und stinkt so bestialisch, dass kein Mittel den Geruch und keines den Schmerz und das Gefühl totaler Isolation von allen Mitmenschen “in den Griff bekommen” kann.)
In diesem Endzustand ist man aber wohl in aller Regel nicht mehr im Stande, das eigene Ableben in Eigeninitiative hinzubekommen. Wie denn auch – z.B. aus einem Krankenhaus oder Pflegeheim heraus? Da ist man heute auf die Gnade von Ärzten angewiesen, die vielleicht doch ein Einsehen haben. Oder auf die Risikobereitschaft von Freunden, die vielleicht die “letzten Mittel” ans Bett bringen. Und selbst dann ist man vor dem “gerettet werden” ja nicht sicher.
Für mich gehört zu einem würdigen Ende die Möglichkeit, den Zeitpunkt selbst zu bestimmen. Gäbe es dieses Recht, würden gewiss ganz viele nicht davon Gebrauch machen – doch es würde beruhigen, zu wissen, dass es jederzeit diesen Ausweg gibt.
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18 Kommentare zu „Zum Recht auf ärztlich begleiteten Freitod“.