Claudia am 16. Oktober 2012 —

Zum Recht auf ärztlich begleiteten Freitod

Auf dieses Thema stoße ich immer wieder – kein Wunder, ist es doch aus meiner Sicht nicht befriedigend gelöst, ganz im Gegenteil.
Über einen Kommentar fand ich nun heute das Blog aelterwerden.eu, in dem der Autor (selber Arzt) in einem Beitrag zum Thema „Lebensende – Sterben“ schreibt:

Ich vertrete die Meinung, dass kein Mensch, nicht wir Ärzte aber auch nicht der Patient selbst das Lebensende herbeiführen darf. Weiters liegt Folgendes in meinem Verständnis: So wie Menschen keinen Lebensbeginn bestimmen können, dürfen Menschen auch ein Lebensende nicht bestimmen – auch nicht das eigene Lebensende.

Eine Begründund dieser Meinung vermisse ich im Text, der diesem Statement folgt. Bzw. es werden rein verfahrenstechnische Bedenken formuliert, ohne diese weiter zu begründen:

Tötung eines Menschen kann im westlichen Kulturkreis nicht bejaht werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Tötung durch einen anderen erfolgt oder durch Selbsttötung. Welcher Mensch, welcher Arzt oder welcher Richter hat das Recht zu beurteilen, ob und wann Selbsttötung legitim wäre? Wenn also Sterbehilfe (als Mittel zu selbstbestimmendem Lebensende) legitimiert wird, müsste der Gesetzgeber meines Erachtens bei legitimierter Selbsttötung gleichzeitig eine Instanz zur Verfügung stellen, bei der man die Hilfe zur Selbsttötung „abholen“ oder einfordern kann. Wer sich umbringen möchte, dem wird es wohl auch selbst gelingen. Aber einen Arzt anzurufen oder gar gesetzlich zu verpflichten jemandem bei seinem Suizid zu helfen, ist bewusste Missachtung der persönlichen Werte eines Arztes und Missbrauch der Aufgaben seines Berufes.

Mein Kommentar dazu (leicht ergänzt):

Warum soll ein Mensch nicht das Recht haben, sein Leben zu beenden, wenn es nicht mehr erträglich erscheint? Und warum nicht mit ärztlicher Hilfe, sofern der Arzt selber nichts dagegen hat? (Ich würde keinen gesetzlichen Zwang einführen, natürlich nicht!).

In Umfragen haben 60% der befragten Ärzte in Frankreich angegeben, schon mal Sterbehilfe geleistet zu haben, in DE waren es 40% (leider finde ich dazu jetzt die Quelle nicht bzw. müsste erst lange suchen). Es gibt also genug Ärzte, die sich dem Wunsch des Patienten nicht grundsätzlich verschließen. Zur Not müsste man eben den Arzt wechseln.

Der Verweis auf die Palliativ-Medizin greift zu kurz: erstens steht sie nicht flächendeckend zur Verfügung – und zweitens gibt es sehr leidvolle und schreckliche “Endphasen”, z.B. bei Krebs, die man eben NICHT LINDERN kann. Ein Besuch im Pflegeboard bringt dazu genug Eindrücke, die ich mir am Ende SEHR GERNE ersparen würde.

(Realer dort gelesener Beispiel-Fall: Tumor wächst “Gebirge-artig” aus dem Patienten heraus und stinkt so bestialisch, dass kein Mittel den Geruch und keines den Schmerz und das Gefühl totaler Isolation von allen Mitmenschen “in den Griff bekommen” kann.)

In diesem Endzustand ist man aber wohl in aller Regel nicht mehr im Stande, das eigene Ableben in Eigeninitiative hinzubekommen. Wie denn auch – z.B. aus einem Krankenhaus oder Pflegeheim heraus? Da ist man heute auf die Gnade von Ärzten angewiesen, die vielleicht doch ein Einsehen haben. Oder auf die Risikobereitschaft von Freunden, die vielleicht die “letzten Mittel” ans Bett bringen. Und selbst dann ist man vor dem “gerettet werden” ja nicht sicher.

Für mich gehört zu einem würdigen Ende die Möglichkeit, den Zeitpunkt selbst zu bestimmen. Gäbe es dieses Recht, würden gewiss ganz viele nicht davon Gebrauch machen – doch es würde beruhigen, zu wissen, dass es jederzeit diesen Ausweg gibt.

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Diskussion

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18 Kommentare zu „Zum Recht auf ärztlich begleiteten Freitod“.

  1. […] weil ich grade schon dabei bin: Auf “Kunst des Alterns” ist ein neuer Beitrag zum “Recht auf ärztlich begleiteten Freitod”, für das ich mich vorausschauend […]

  2. Ich hätte eine Buchempfehlung zu diesem Thema. Gian Domenico Borasio „Über das Sterben, was wir wissen, was wir tun können, wie wir uns darauf einstellen“. Borasio war lange Palliativmediziner in München und ist es jetzt seit einiger Zeit in Lausanne, Schweiz.

  3. Erst einmal Danke für die offene Diskussion.
    Zur vermissten Begründung: Was ich unter „Mein Verständnis“ schreibe, nämlich der analoge Schluss zu „Leben schaffen“ (Lebensbeginn zu bestimmen) ist für mich die Begründung dafür, dass kein Mensch … das Lebensende herbeiführen darf.

    Ob es im Regulativ der zwischenmenschlichen Beziehungen tatsächlich einer Begründung des Verbotes zu Töten braucht, kann ich aus philosphischer, religiöser oder rechtlicher Sicht nicht ausführen.

    Wohl aber habe ich mir Gedanken darüber gemacht, was geschieht, wenn töten (legitimer Weise) von einem Arzt verlangt werden darf und welche Auswirkungen es auf der anderen Seite hat, wenn der Arzt entscheidet ob er einen Menschen tötet oder ihn weiterbehandelt (wenn auch „nur“ mit hochdosierter Schmerztherapie).

    Tötung auf Verlangen: Gehen wir einmal davon aus, dass das Recht auf Verlangen von Tötung nur jemandem für sein eigenes Leben zugestanden werden könnte. Ich habe schon viele (geriatrische und palliativmedizinische) Patienten gesehen, die ihre Meinung sterben zu wollen geändert haben. Es ist nämlich in der Natur jedes geistig gesunden Menschen verankert (über)leben zu wollen – auch wenn er das Gegenteil artikuliert. Ist dieser Artikulation (infolge Schmerzen, Krankheit oder welcher Ursache auch immer) aber nachgekommen worden, dann gibt es kein Zurück mehr, und eine Willensänderung ist auch nicht mehr möglich.

    Von der Seite des Arztes betrachtet würde das bedeuten, dass der Hr. Doktor heute tötet und morgen heilt. Stelle sich einmal jemand vor, in einem Mehrbettzimmer im Spital zu liegen, wo der Oberarzt oder Chefarzt gestern bereit war menschliches Leben des Bettnachbarn zu beenden (aktiv Hand anzulegen!) und heute sollte derselbe Mensch mit all seinem Können dafür eintreten, mein Leben zu retten.

    Oder aber die bessere Variante: es sollte dann nur mehr deklariert „tötende“ Ärzte und deklariert „nicht tötende“ Ärzte geben. Damit würde sich der Arztwechsel für den Patienten auch eindeutiger und rascher vollziehen lassen. So wie ich mich als „niemals tötender“ Arzt deklariere, wird es wird bestimmt auch Ärzte geben, die bereit sein werden landaus-landein zu ziehen, um Patientenwünsche nach Beenden ihres Lebens zu erfüllen, sodass dies sogar flächendeckend zur Verfügung stünde. (Ob die Krankenkassen die Reisekosten des Arztes übernimmt – darauf sollte es dann nicht mehr ankommen. Wer sich diesen Service wünscht, muss halt – ohnehin nur einmalig – für die entstehenden Kosten aufkommen.)

    Nun noch zu dem angeführten Beispiel: Das stinkende – aus der Haut ausbrechende – Karzinom entstand nicht von einem Tag auf den anderen. Der Patient/Die Patientin ging mit diesen Beschwerden zumindest monatelang nicht zum Arzt. Als der Arzt noch hätte helfen können (ich sage nicht hätte heilen können) wusste der Patient es besser – aber jetzt … soll der Arzt ihn töten. Das macht sich der Laie meiner Meinung nach zu einfach!

    Die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Lebensendes selbst zu bestimmen, gibt es. Diese nicht mehr rückgängig zu machende Tat aber einem anderen auftragen zu wollen oder gar von einem Dritten zu verlangen, erachte ich als unfair und feige. Diese Qualifikation wird auch dadurch nicht zu ändern sein, wenn das Argument geführt wird, dass man es im Krankenhaus oder im Pflegeheim nicht mehr selbst zustande bringt.

  4. „Diese nicht mehr rückgängig zu machende Tat aber einem anderen auftragen zu wollen oder gar von einem Dritten zu verlangen, erachte ich als unfair und feige.“

    Dieser Gedanke ist wahrlich eine Diskussion wert. In diesem Satz scheint mir mitzuschwingen, dass sich der aus dem Leben treten Wollende, noch schwankt. Sich seiner Sache noch nicht wirklich sicher ist und der den letzten Anstupser benötigt. Wäre er sein absoluter und unumstößlicher Wille – dann ist es wahrscheinlich wirklich so, dass man auch vom Hochhaus springt.
    Der Sprung vom Hochhaus in den Tod bedarf nicht so viel Kraft, wie der zum Weiterleben.

    Ich glaube auch, dass das eine sehr große Zerreisprobe für den Arzt werden kann, den wirklichen Wunsch zum Sterben richtig zu deuten. Und wahrscheinlich wird es auch dabei viele Fälle geben können, in denen der Arzt dann schlußendlich erkennt, nicht richtig gehandelt zu haben – indem er dem Sterbewillen nachgekommen ist.

    Aber warum sollte ein Arzt unbedingt immer in diese Entscheidung eingebunden werden?

    Doch eins glaube ich auch:
    Wenn es reisende Tötungsärzte geben wird ( und die wird es geben) oder die ganze Prozedur im illegalen Bereich abgehandelt wird – wird es wie im Dorgenbereich unmenschlich. Reich werden auf Kosten hilfloser und armer Menschen.

    Was ich noch nicht so richtig verstehe, ist, das kein Mensch das Lebensende bestimmen darf, weil er auch nicht dessen Anfang bestimmt hat.

    Wer hat aber dessen Anfang bestimmt?
    Das muss nichts ethisches, moralisches oder göttliches sein – sondern kann auch ein einfacher Fauxpas sein. Absolut ungewollt. Was ist das für ein bestimmter Lebensbeginn, in welchem ein zugedröhnter, einem mehr affenähnlicher rein triebgeiler Suffkopp nicht mehr in der Lage ist, das Kondom überzubekommen.

    Daraus mögen auch noch wunderbare Lebensläufe entstehen können, doch ist das ein bestimmtes Leben?
    Darf eigentlich ein Mann/Frau in den Slum`s von Rio oder Kenia überhaupt nocC weiteres „Leben“ in dieses Elend hineinbringen? Was ist das für eine Bestimmung, für eine Verantwortung?

    So wie es Leben gibt, was nie in diese Welt kommen wollte und sollte, so darf es auch aus dieser Welt treten – zumindest dann: darf es das dann selbst bestimmen.

    Auf jeden Fall, @Willi, zeigen deine Argumente, dass die Sache in der Praxis und im Rahmen einer Allgemeingültigkeit viel mehr Fragen aufwerfen, als es im ersten Moment der Diskussion erscheint.

  5. @Cornelia: danke für den Buchtipp! „Wie wir sterben“ von Sherwin B. Nuland hat mich auch sehr beeindruckt (und meine Haltung dazu aufgrund der geschilderten Sterbeprozesse verstärkt), es ist allerdings schon etwas älter.

    @Willi: Bitte nimm‘ es NICHT persönlich: aber vor solcher Härte und ärztlichem „Willen zur Macht“ erschrecke ich!

    Nochmal: ich diskutiere hier keine „Pflicht“ der Ärzte, sondern eine Erlaubnis – es geht also nicht darum, dass einzelne Ärzte niemals Beihilfe zur Selbsttötung leisten wollen, sondern dass jene, die dem Wunsch des Patienten folgen, keine juristischen und standesrechtlichen Folgen zu gewärtigen haben. Die individuelle Entscheidung ist NICHT dasselbe wie das Verlangen, es allen Ärzten zu verbieten!

    Weitere Rahmenbedingung, die gar nicht erst „erkämpft“ werden muss: Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland straffrei. Wikipedia schreibt:

    „Selbsttötung mit Hilfe einer Person, welche ein Mittel zur Selbsttötung bereitstellt; dies geschieht oft in der Form, dass ein Arzt eine tödliche Dosis eines Barbiturats verschreibt und sie dem Patienten zur Verfügung stellt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, die dafür geeigneten Wirkstoffe dürfen aber für diesen Zweck nicht verordnet werden, es handelt sich deshalb u. U. um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.“

    Was ich mir wünsche, würde also bezüglich der großen Mehrheit der Fälle nicht einmal eine großformatige Gesetzesänderung erfordern (allenfalls BTMG) sondern lediglich eine andere Haltung der Ärzteschaft. „Aktives Töten“ ist das nicht – das wäre allenfalls in Bezug auf die wenigen Schicksale zu diskutieren, bei denen Patienten es nicht mehr fertig bringen, selbst ein Medikament zu schlucken. Hierbei könnte immer noch eine Bezugsperson das „Verabreichen“ übernehmen, sofern sie dabei straffrei bliebe (was tatsächlich eine Gesetzesänderung braucht) und ein Arzt die Medikamente verschreibt.

    Die Ärzte sind nun mal wegen der Verschreibungspflicht in der Situation, die Einzigen zu sein, die den Zugang zu den entsprechenden Medikamenten legal vermitteln können. Die Alternative wäre illegaler Einkauf per Internet, was sich gewiss niemand wünscht, denn dabei ist unsicher, ob es das richtige Mittel ist – und Fehlschläge sind möglich.

    Reisende Sterbehilfe-Ärzte wären Ausdruck einer unbefriedigenden Rechtslage und alles andere als wünschbar! Bei 40% im Prinzip zur Sterbehilfe bereiten Ärzten wäre das jedoch auch nicht zu erwarten: in jedem Krankenhaus fänden sich ja welche…

    Warum ein Mensch seinen Tod nicht selbst bestimmen können soll, weil er auch den Anfang nicht bestimmt hat, kann ich nicht verstehen. (dazu schrieb auch Menachem, danke!) Menschliches Trachten richtet sich seit Jahrhunderten darauf, naturwüchsige Prozesse unter Kontrolle zu bringen. Und heute ist Familienplanung normal, künstliche Befruchtung nicht mal mehr selten – sogar der Geburtstermin wird oft nicht dem Zufall überlassen. Zwar wählt man nicht selbst, auf die Welt kommen zu wollen, doch bestimmen immerhin Menschen, dass sie jetzt ein Kind wollen – oder eben nicht, wenn es „passiert“, aber nicht gewollt wird.

    Dass wir im Grunde alle überleben wollen und man oft am Ende seine Meinung ändert: das hab ich im Artikel selber im letzten Absatz angesprochen. Dennoch ist es eine ganz andere Situation, wenn man weiß: ich kann und darf gehen, wenn ich möchte. Und zwar ohne Verlegung, ohne Reise in die Schweiz, ohne Probleme für den Arzt oder die Bezugsperson, die meinen Willen unterstützt.

    Zur „aktiven Tötung“ in jenen Fällen, in denen der Patient es auch mit Medis alleine nicht mehr kann und auch keine andere Person ihm helfen kann: nehmen wir an, es gäbe ein Verfahren, das die aktive Sterbehilfe unter zu prüfenden Voraussetzungen erlaubt – ich hätte kein Problem damit, einem Arzt zu vertrauen, dass er versucht, mein Leben zu retten, bloß weil er im Fall eines Patienten, der NICHT gerettet werden, sondern aus dem Leben scheiden will, hilft. Ich verstehe nicht einmal den Gedanken, der hier ein Problem sieht! In allen Fällen agiert der Arzt im Sinne des Patientenwillens – und nur, weil er das DARF und auch TUT, muss man doch nicht fürchten, dass er bei Weiterlebenswilligen Patienten nicht den vollen Einsatz bringt. Mir ist wirklich ein Rätsel, was hinter diesem Bedenken steht!

    Nun noch zum Beispiel, bei dem mich deine Antwort so erschreckt hat: Woher willst du wissen, wie es zu diesem Tumor gekommen ist und ob und wann und wie der Patient sich behandeln ließ oder auch nicht? Es ist ein Fall, den Pflegekräfte im Krankenhaus für ein „unerträgliches Ende“ angeführt hatten – nicht etwa ein Fall aus der Notaufnahme. (Ich kann das evtl. noch nachchecken!)

    „Der Patient/Die Patientin ging mit diesen Beschwerden zumindest monatelang nicht zum Arzt. Als der Arzt noch hätte helfen können (ich sage nicht hätte heilen können) wusste der Patient es besser – aber jetzt … soll der Arzt ihn töten. „

    Ich vermute mal, du spielst darauf an, dass man den Tumor zuvor hätte operieren können/sollen – auch ohne Heilungsaussicht. Da wir beide von dem Fall keine weiteren Infos haben, ist das erstmal eine Vermutung. Deine Meinung bedeutet allerdings, dass man sich als Patient von der Wiege bis zur Bahre den ärztlichen Verordnungen unterwerfen muss – also z.B. alle Chemos, Bestrahlungen, Ops etc. mitmachen, um VIELLEICHT am Ende einen angenehmeren Tod zu haben als ohne all das. Wie ich weiß, wollen das manche Menschen nicht – lieber keine Krankenhaus-Karriere, sondern leben so lange es noch erträglich ist und dann einen schnellen Abgang. Diese Entscheidung finde ich voll in Ordnung – wir haben keine Behandlungspflicht. Und unter der Prämisse, dass kein Arzt beim Freitod helfen MUSS, sollte es doch kein Problem sein, diesen Willen zu respektieren und gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, dass dem auch entsprochen werden kann – von jenen, die dazu bereit sind.

    Dass Entscheidungen Konsequenzen haben, sollte uns nicht fremd sein. Wer sterben will, hat weder Grund noch jemals die Gelegenheit, die Entscheidung zu bedauern.

    Soweit für jetzt.

  6. Mal aus Google+ was über verschiedene Trost-Systeme mit Blick auf Altern, Krankheit, Tod:

    https://plus.google.com/u/0/110926986218004158063/posts/FK4VNCjD9GX

  7. Ich bin neu in der Blogger-Welt und habe nicht bedacht, dass es unfair ist, in Deinem Blog nicht zu antworten – wofür ich mich entschuldige und was ich hiermit nachhole.
    Ich gratuliere Dir zu Deinem überzeugenden Schreibstil. Dein Beitrag liest sich leicht, man möchte gar nicht aufhören zu lesen und erkennt auf’s Erste die darin enthaltenen Unschärfen nicht.

    @Menachem, dass kein Mensch das Lebensende bestimmen darf, weil er auch nicht dessen Anfang bestimmt hat. und @Claudia Warum ein Mensch seinen Tod nicht selbst bestimmen können soll, weil er auch den Anfang nicht bestimmt hat, …

    Hier meine ursprüngliche Formulierung:

    „Ich vertrete die Meinung, dass kein Mensch … das Lebensende herbeiführen darf. (Meine persönliche Erklärung dafür ist) … So wie Menschen keinen Lebensbeginn bestimmen können, dürfen Menschen auch ein Lebensende nicht bestimmen.“

    Die Erklärung ist allgemein und nicht auf ein Individuum abgestellt. Nicht er hat dessen Anfang nicht bestimmt, sondern allgemein – „Menschen können keinen Lebensbeginn bestimmen“. Wir Menschen (Mediziner) wissen nicht und können auch nicht bestimmen, ob eine Eizelle befruchtet wird, ob das befruchtete Ei sich in der Gebärmutter regelrecht einnistet, ob sich die Frucht zu einem lebensfähigen Embryo entwickelt, ob die Frau die Schwangerschaft austrägt, oder ob es (trotz aller Vorsichtsmaßnahmen) zu einer Lebendgeburt kommen wird. Das gilt allgemein und hat alles nichts mit Familienplanung oder in vitro fertilisation zu tun.

    Aber warum sollte ein Arzt unbedingt immer in diese Entscheidung eingebunden werden?

    @Menachem, Du kommst dem Punkt schon näher. Ich möchte Deine Frage noch erweitern: warum soll denn überhaupt jemand in die Tötung eines anderen Menschen eingebunden werden? und deine Frage auf meine Intention zuspitzen: Wenn schon jemand eingebunden ist, ist es in meinen Augen richtiger, dass die Entscheidung zur Tötung durch Juristen gefällt und verantwortet wird, die dann (wie einst) dem Vollstrecker den Auftrag erteilen. Ausführende müssen wahrlich keine Ärzte sein. Z. B. bei Tötung durch Strom, z. B. Pflegeperson gibt Injektion oder Tabletten, oder ein barmherziger (naher) Verwandter übernimmt die Tötung. Ärzte wollen und sollen heilen oder lindern, aber nicht töten.

    „… vor solcher Härte und ärztlichem “Willen zur Macht” erschrecke ich!“

    Meine Meinung gründet sich nicht auf „Willen zur Macht“ – ganz im Gegenteil: Auch wir Ärzte dürfen nicht legitimiert werden, das Leben eines anderen Menschen auszulöschen; und wir sollen auch nicht die Maßnahme(n) bereitstellen, bestimmen oder gar umsetzen müssen, wodurch jemand aus dem Leben scheidet. Diese Forderung stellt Zurückweisen von Macht dar und nicht Willen zur Macht.

    Nochmal: ich diskutiere hier keine “Pflicht” der Ärzte, sondern eine Erlaubnis – es geht also nicht darum, dass einzelne Ärzte niemals Beihilfe zur Selbsttötung leisten wollen, sondern dass jene, die dem Wunsch des Patienten folgen, keine juristischen und standesrechtlichen Folgen zu gewärtigen haben.

    Ich habe auch mit der bloßen Erlaubnis (Straffreiheit) schon ein Problem, weil es unter unserer Spezies Mensch leider Individuen gibt, die jede gesetzliche Möglichkeiten nützen, um sie zur Durch¬setzung eigener (unmenschlicher) Interessen zu missbrauchen. Derartige Überlegungen spielen wahrscheinlich auch in der Diskussion um Abschaffung der Todesstrafe eine Rolle.

    Die individuelle Entscheidung ist NICHT dasselbe wie das Verlangen, es allen Ärzten zu verbieten!

    Leider verstehe ich nicht, was du damit sagen möchtest.

    „Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland straffrei. Wikipedia schreibt: „…”

    Wikipedia ist nicht die einzige Wahrheit: Barbiturate sind für bestimmte Indikationen zugelassen. Eine bei Wikipedia beschriebene Handhabung kann jeder Arzt für sich selbst entscheiden und muss er mit seinem Gewissen in Einklang bringen. Wer ein Präparat in unüblicher Dosierung oder für eine nicht zugelassene Indikation verordnet, hat (zu Recht) die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen. Wenn sich der Arzt dann vor dem Richter verantworten muss, wird ihm Wikipedia wohl nicht helfen.

    Ich frage mich: Welche Änderung wird hier überhaupt gewünscht, wenn es doch ohnehin „nur“ um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz geht? Ich bin kein Jurist und möchte Wikipedia nicht kommentieren, ob das Verschreiben einer tödlichen Dosis nur ein Verstoß gegen das Arzneimittel¬gesetz ist, wenn die dafür geeigneten Wirkstoffe zu diesem Zweck nicht verordnet werden dürfen.

    „Was ich mir wünsche, würde … lediglich eine andere Haltung der Ärzteschaft erfordern.“

    Ich stelle mal folgende Fragen in den Raum: Aufgrund welcher neuer Fakten sollte sich die Haltung der Ärzteschaft ändern? In welche Richtung sollte sich die Haltung der (gesamten?) Ärzteschaft ändern (wo du doch selbst Ergebnisse von Umfragen aus Frankreich und DE zitierst?).

    “Aktives Töten” ist das nicht – das wäre allenfalls in Bezug auf die wenigen Schicksale zu diskutieren, bei denen Patienten es nicht mehr fertig bringen, selbst ein Medikament zu schlucken. Hierbei könnte immer noch eine Bezugsperson das “Verabreichen” übernehmen, sofern sie dabei straffrei bliebe (was tatsächlich eine Gesetzesänderung braucht) und ein Arzt die Medikamente verschreibt.

    @Claudia, könntest Du diesen Absatz bitte erklären? Was ist kein „Aktives Töten“? Wie genau geht es vor sich, dass eine Bezugsperson das „Verabreichen“ (wovon?) an jemanden übernimmt, der es nicht mehr fertig bringt, selbst ein Medikament zu schlucken? Und wer sollte die „Bezugsperson“ sein, die dabei straffrei bleiben soll? Und warum schließlich soll/muss ein Arzt die Medikamente verschreiben? In jedem Spital und in jedem Altersheim stehen entsprechende Substanzen (auch Barbiturate) in ausreichender Menge zu Verfügung.

    Auch kann jeder im Laufe seines Lebens (seiner Krankheit) genügend Medikamente verschreiben lassen und „sammeln“, um sie dann – zum gegebenen Zeitpunkt – selbst in Form einer tödlichen Überdosis einzunehmen.
    Welch gefährlichen Situationen mit einer neuen Regelung Tür und Tor geöffnet wird, kann schon heute im Chronik-Teil von Tageszeitungen nachgelesen werden (Erbschaft, Pflegeheimpersonal, Pflegeheimbetreiber, überlastete Angehörige etc. etc.).

    Damit wir in unserer Diskussion eine einheitliche „Nomenklatur“ verwenden, d. h. dass jeder weiß wovon der andere spricht, habe ich in einen Artikel unter dem Titel Sterbehilfe – Sterbebegleitung eingestellt.

    Die Ärzte sind nun mal wegen der Verschreibungspflicht in der Situation, die Einzigen zu sein, die den Zugang zu den entsprechenden Medikamenten legal vermitteln können.

    Das stimmt einfach nicht, s.o. – in jedem Spital und in jedem Pflegeheim gibt es entsprechende Medikamente in ausreichender Menge.

    Die Alternative wäre illegaler Einkauf per Internet, was sich gewiss niemand wünscht, denn dabei ist unsicher, ob es das richtige Mittel ist – und Fehlschläge sind möglich.

    Dass die Alternative keineswegs illegaler Einkauf per Internet ist, habe ich oben schon aufgezeigt (Medikamente sammeln, Strom, i.V. Injektion von Luft, und viele andere Formen des Tötens oder des Suizids sind möglich). In Wirklichkeit geht es ja gar nicht um das Verschreiben, wie sich dies bei oberflächlicher Leseart darstellt. Durch die „Hintertür“ kommt die Forderung an den Arzt, die Verantwortung zu tragen, dass alles schmerzlos, sicher und ohne Pannen verläuft. Einer muss ja aber auch dafür geradestehen, wenn den Angehörigen das Sterben zu lange gedauert hat, oder unwürdig war weil der Getötete „gezuckt“ hat etc.

    Überleg’ doch mal wer da den Willen zur Macht anstrebt oder wer die Macht (zwecks Übernahme der Verantwortung) auf die Ärzte abwälzen möchte. (Wenn sich Patientenwunsch oder Patientenwille nach Meinung von Angehörigen nicht erfüllt, dann verklagen sie den Arzt. – Das ist allerdings ein eigenes Thema.)

    Bei 40% im Prinzip zur Sterbehilfe bereiten Ärzten .. in jedem Krankenhaus fänden sich ja welche…

    Möchtest du damit sagen, dass als nächster Schritt legalisiert werden muss, dass in Spitälern nicht mehr nur geheilt wird, sondern auch getötet werden darf?

    „Dennoch ist es eine ganz andere Situation, wenn man weiß: ich kann und darf gehen, wenn ich möchte. Und zwar ohne … Probleme für den Arzt oder die Bezugsperson, die meinen Willen unterstützt.“

    Ich spreche niemandem das Recht ab, gehen zu können und gehen zu dürfen, wenn und wann er möchte. Aber er möge das auf eigene Verantwortung und höchstpersönlich vornehmen, ohne einem Arzt oder einer Bezugsperson die Tat der Tötung zuzuschieben.

    „ich hätte kein Problem damit, einem Arzt zu vertrauen, dass er versucht, mein Leben zu retten, bloß weil er im Fall eines Patienten, der NICHT gerettet werden, sondern aus dem Leben scheiden will, hilft. Ich verstehe nicht einmal den Gedanken, der hier ein Problem sieht! In allen Fällen agiert der Arzt im Sinne des Patientenwillens – und nur, weil er das DARF und auch TUT, muss man doch nicht fürchten, dass er bei Weiterlebenswilligen Patienten nicht den vollen Einsatz bringt. Mir ist wirklich ein Rätsel, was hinter diesem Bedenken steht!“

    Könntest Du Dir gar nicht vorstellen, dass jemand (gegen entsprechendes Honorar) den „Barmherzigen“ abgibt? Und was passiert, wenn wir in den Spitälern nicht mehr nur zu heilen versuchen, sondern auch töten dürfen? Kannst Du dir gar kein Regime vorstellen, dass seine Gegner derart auf „elegante“ Weise los wird, bloß weil irrtümlich eine falsche Diagnose gestellt wurde, und schon genügend Menschen Zeugenschaft darüber abgeben können, dass Hr. XY nichts anderes sehnlicher wünscht als „nicht leiden zu müssen“?

    Ich kann verstehen, dass es (vorzüglich) junge Menschen gibt, die von der Integrität der Menschheit insgesamt und von Ärzten im Besonderen überzeugt sind. (Ob diese Ansicht auch standhält, wenn absolute Integrität ebenso für alle ihre Lehrer in der Schule gelten soll?) Ich wünsche Ihnen, dass sie nicht eines Tages eines „Besseren“ belehrt werden und eine riesige Enttäuschung hinnehmen müssen.

    „Nun noch zum Beispiel, bei dem mich deine Antwort so erschreckt hat: Woher willst du wissen …“

    Natürlich weiß ich nicht, wie es zu diesem Tumor gekommen ist und ob und wann und wie der Patient sich behandeln ließ – oder auch nicht. Die Beschreibung passt halt relativ genau auf eine spezielle Art von Karzinom (blumenkohlartig-exulcerierend und stinkend). Ich gehe in meinem Beitrag auch nicht auf einen individuellen Fall ein (bei dem beschriebenen Fall hast du ja nicht erwähnt, dass der Patient die Tötung verlangte – vielmehr kommt mir das als ein „Vorschlag“ der Pflegekraft vor), sondern ich stelle allgemein fest …

    „Deine Meinung bedeutet allerdings, dass man sich als Patient von der Wiege bis zur Bahre den ärztlichen Verordnungen unterwerfen muss – also z.B. alle Chemos, Bestrahlungen, Ops etc. mitmachen, um VIELLEICHT am Ende einen angenehmeren Tod zu haben als ohne all das.“

    Deine Interpretation, was meine Meinung bedeutet ist nicht richtig. Ich kann jeden Patienten verstehen, der seine Einwilligung zu bestimmten Therapien verweigert. Mehr noch als das: Wenn ich in gerichtlichem Auftrag den mutmaßlichen Patientenwillen zu ergründen habe, gilt es die Autonomie des Patienten in größtmöglichem Ausmaß zu wahren und zu respektieren. Dann schreibe ich ins Gutachten: Der reine medizinische Sachverstand und selbst eine eindeutige medizinische Indikation reichen nicht aus für die Entscheidung, eine medizinische Maßnahme gegen den Patientenwillen zu setzen. Ich schließe mich dabei ganz der Meinung der Juristen an: Nicht Ärzte haben ein Recht zu behandeln, sondern Patienten haben das Recht behandelt zu werden.

    „… leben so lange es noch erträglich ist und dann einen schnellen Abgang.“

    Einen „schnellen Abgang“ kann man sich zwar wünschen, was aber nicht dem Recht gleichkommt einen solchen von irgend jemandem verlangen zu dürfen. Ich kann mir wünschen, ohne finanzielle Sorgen zu leben – aber deswegen darf ich von niemandem verlangen für mich eine Bank auszurauben.

    Ich halte es für egoistisch und gleichzeitig für falsch, wenn Leute glauben, dass Ärzte den Willen der Patienten zu erfüllen haben. Schon gar nicht in dem Fall, da sich der Patient wünscht umgebracht zu werden. Der Patient kann zwar bestimmen, welche Behandlung er an sich nicht zulassen will, er kann sich aussuchen, welche von vorgeschlagenen Behandlungen er wählt, der Patient kann aber nicht verlangen was ein Arzt (an ihm) zu tun hat. Ärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen für absurde und/oder strafbare Patientenwünsche und auch nicht Handlanger eines Systems. Auch der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt ist ein Vertrag, aber ärztliche Leistung an Gesundheit und am Leben von Patienten, lässt sich nicht ohne weiteres mit anderen Dienstleistungen vergleichen.

    „Dass Entscheidungen Konsequenzen haben, sollte uns nicht fremd sein. Wer sterben will, hat weder Grund noch jemals die Gelegenheit, die Entscheidung zu bedauern.“

    Wenn ein psychisch Gesunder sich so sicher ist, dass er sterben will, dann möge er auch den Mut aufbringen und dieses Vorhaben selbst umsetzen. Niemand soll mir erklären, dass er nicht wüsste, wie er an sein Ziel kommen kann, ohne dazu jemand anderen in Anspruch nehmen zu müssen.

    Deine beiden Schlusssätze schließen nun den Kreis zu meinem Eingangsstatement: Dein Schreibstil ist phänomenal – ganz ernst! Der Inhalt dieser beiden letzten Aussagen ist aber wohl mehr von Zynismus getragen, als von substanziellem Beitrag zu einer seriösen Diskussion – oder?

  8. Hallo Willi,

    hab‘ Dank für deine umfangreiche Einlassung – und auch für das Lob in Bezug aufs Schreiben! :-)

    Im Moment ruft mich die Arbeit, ich werde aber später gerne antworten. Vorab habe‘ ich mir erlaubt, deinen Text etwas zu formatieren, so dass man die Zitate von deinen Gedanken unterscheiden kann.

    Ohne HTML-Kenntnisse (mittels solcher man Einrückungen, Fettungen etc. setzen kann) kannst du in Kommentaren die Zitate immerhin durch einen Absatz und Anführungszeichen kenntlich machen. Das dient der Lesbarkeit sehr gut!

    Einen Link auf deinen Text hab‘ ich auch gesetzt – den werde ich erst lesen, bevor ich weiter schreibe.

    Noch etwas: es ist nicht „unfair“, auf einen Kommentar nicht zu antworten. Nur dient es halt nicht der weiteren Vertiefung einer Diskussion, wenn man nicht mehr schreibt.
    Du könntes auf einen Blogtext oder einen Kommentar auch in Gestalt eines eigenen neuen Beitrags in deinem Blog eingehen – dann wäre es sinnvoll, hier einfach die URL/Netzadresse des Artikels zu hinterlassen.

    Das nur so als Tipp für den Neublogger! :-)

  9. Mist, jetzt hab ich ellenlang geschrieben und dann ist mein Browser abgestürzt!

    Deshalb jetzt nur in Kürze:

    „Wenn ein psychisch Gesunder sich so sicher ist, dass er sterben will, dann möge er auch den Mut aufbringen und dieses Vorhaben selbst umsetzen. Niemand soll mir erklären, dass er nicht wüsste, wie er an sein Ziel kommen kann, ohne dazu jemand anderen in Anspruch nehmen zu müssen.“

    Wer sterben will, hat mit Sicherheit keine Lust auf gewaltsame oder schwierige Methoden (Luft spritzen, Strom, vom Dach springen), sondern will im Sterbebett sanft einschlafen. Dazu braucht es den legalen Zugang zu entsprechenden Medikamenten und im Fall, dass man die nicht mehr selber einnehmen kann, weil man eh schon über Schläuche versorgt wird, auch entsprechende Hilfe. Dein Statement klingt herzlos, denn ich beziehe mich auf leidvolle Endphasen, während der man sowieso schon extrem schwach ist – was für eine Forderung, da noch großen MUT aufbringen zu sollen! Oder es irgendwie selber „organisieren“ zu müssen, an die entsprechenden Medikamente, die richtigen Infos/Anleitungen und im ohnmächtigsten Fall Hilfeleistungen zur Einnahme zu kommen!

    Dein Vergleich mit dem Bankraub ist absurd, denn es wird niemand geschädigt – im Gegenteil, es werden sogar Kosten für die Allgemeinheit gespart.

    Dass böse Regime schlimme Dinge tun, lässt sich mit bestehenden Gesetzen nicht verhindern, wie die Vergangenheit in DE zur Genüge gezeigt hat!

    In meiner Vision muss auch kein Arzt fürchten, sich vor Gericht verantworten zu müssen. Dem Sterbeverlangen müsste ein geregeltes Verifizierungsverfahren folgen, so dass sicher ist, dass es nicht nur eine vorübergehende Laune ist. Dann aber haben Gerichte sich da nicht einzumischen! In anderen Ländern, z.B. Holland, geht das doch auch.

    Mein Schlussatz war nicht zynisch gemeint, sondern ist doch einfach nur Tatsache.

    Mir wäre im übrigen auch recht, wenn nicht Ärzte, sondern Pflegepersonal beim Sterben hilft – dann müsste für die Pflegemenschen aber ebenfalls das Gesetz geändert werden.

    Da viele in meiner Generation denken wie ich, hoffe ich, dass binnen der nächsten 10 bis 20 Jahre die entsprechenden Voraussetzungen / Regelungen auch geschaffen werden. Einen ANSPRUCH an den Arzt muss es aber nicht geben – mit „Recht“ meine ich nur die Erlaubnis für jene, die nichts dagegen haben.

    Bei vielen, die deine Meinunge vertreten, meine ich auch einen Gefühlshintergrund zu spüren, der den Freitod, um dem Leiden zu entgehen, als eine Art „Sünde“ ansieht. Das ist mir komplett fremd. Für mich hat niemand die Pflicht, das Endstadium seiner Krankheit durchleiden zu müssen. Das Leben ist ein Geschenk, das man auch zurück geben kann, wenn es keine Freude mehr macht: Danke, jetzt ist es genug!

  10. Ich bin nicht neu in der blogger Welt, @Willi, trotzdem brauche ich viel Zeit um das zu empfinden, was in deinem Beitrag mitgeteilt werden will.

    Und einiges kommt so langsam in mein Gefühl, auch, dass von Ärzten wahrscheinlich zu viel verlangt wird, bindet man sie in die Entscheidung über Tod oder Leben ein.
    Auch Arzte haben wahrscheinlich ein Grundstudium absolviert, das mehr einem funktionalem entspricht, als einem ethischem. Insofern, bitte korrigiere mich wenn ich das falsch interpretiere, diskutieren wir auf Schienen, abseits und über das beruflich rein elementare hinaus.

    Höchstwahrscheinlich wird das hier angesprochene Thema überhaupt nicht, oder nur marginal, bis zur Approbation behandelt. Ich könnte mir weiter vorstellen, dass das hier angesprochene Thema für Ärzte in einem rein persönlichem Selbstfindungsprozess nach Antworten strebt.

    Für mich denke ich, ist dieses Thema keins, was in den nächsten 14 Tagen abschließend geklärt sein muss. Ich finde es aber großartig, dass du uns in deiner fachlichen Kompetenz über das laienhafte Gerede hinaus, in eine Diskussion auf breiter Basis und Augenhöhe zu bringen versuchst.
    Dieser blog und die Kommentare hierzu sind durch die ständige Aktualisierung nahezu zeitlos und können sich die Ruhe gönnen, die diesem Thema gerecht werden.

    Vielleicht ist auch in der morgigen Sonntagabend Serie, Polizeiruf, ein weiterer kleiner Mosaikstein hierzu auffindbar.

  11. Hallo Ihr da,
    sicher kennt ihr den Artikel … nur vorsichtshalber unten noch einmal den Link. Ich fand die Ausführungen der Frau hervorragend, einfach deshalb, weil zu spüren ist, dass sie mit dem Sterben täglich in Berührung kommt und nicht aus der hohlen Hand argumentiert. Ich habe meine beiden Eltern und meine Schwiegermutter sterben sehen und einiges an dem Artikel hat mich sehr stark daran erinnert. Also: absolut lesenswert:
    http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/sterbebegleitung-warum-man-die-letzten-tage-vor-dem-tod-planen-sollte-a-864922.html

  12. […] dasselbe Thema hatte ich in meinem Blog “Kunst des Alterns” schon verbloggt. Es hatte […]

  13. Hallo zusammen,
    sozusagen als Jüngster in der Runde möchte ich ein kurzes Statement beisteuern:
    ich habe vor ein paar Jahren berufsbegleitend an einer FH studiert. Im Englischunterricht hatten wir eines Abends Argument pro und contra Sterbehilfe aktiv/passiv auszuarbeiten. Als Ältester (mit etwa 40) war ich der EINZIGE (!), der gegen Sterbehilfe war. Erschreckt hat mich die Oberflächlichkeit und Kälte der zwischen 25 und 35 Jahre alten Erfolgsmenschlein. Ihre „Argumente“ waren größtenteils wirtschaftlich bar jeder menschlichen Regung. Wer nicht mehr funktioniert, solle am besten möglichst schnell „weg“. Meine Gegenargumente, dass es dabei auch um die eigenen Angehörigen und letztlich irgendwann um sie selbst ginge, wurden ins Lächerliche gezogen. Selbst von der bis dahin geschätzten Professorin. Ich habe dann von der mir zustehenden Befreiung Gebrauch gemacht und mich auch sonst von der Gruppe distanziert.
    Diese Zeit wurde mir nun wieder schmerzhaft ins Gedächtnis gerufen.
    Als meine Schwiegermutter mit 44 einen qualvollen Krebstod erlitten hat, wollte sie bis zur letzten Sekunde leben – trotz Höllenqualen in ihrem Körper und einem Tumor im Kopf!
    Als der Vater eines Freundes auch durch den Krebs schon so schwach war, dass er nicht einmal mehr die grundlegenden Tätigkeiten alleine durchführen konnte, nahm er all seine Kraft zusammen – niemand kann sich das bis heute erklären – holte aus dem Tresor seine Pistole, richtete sich einen Platz in der Garage mit Decken und Dämmplatten so her, dass die Hinterbliebenen keinen großen Aufwand haben sollten, und beendete nach dem Verfassen eines kurzen Abschiedsbriefs seinem unermesslichen Leiden mit einem Schuss in den Kopf ein schnelles Ende – medizinisch und gerichtlich zweifelsfrei erwiesen.
    Ich weiß nicht (und möchte es bitte auch niemals erfahren müssen!), wie ich mich entscheiden würde. Aber, so wie es Willi schreibt, ich kann doch niemand zwingen, mich zu töten!!! Wie stellen sich das die Befürworter vor? Gibt es dann wieder Henker? Hat sich jemand überlegt, dass es einen Unterschied zwischen „darüber diskutieren“ und „durchführen“ gibt?
    Hand aufs Herz – wie oft haben wir schon in der passenden Umgebung über sexuelle Exzesse schwadroniert? Wie die Realität aussieht, weiß man ja so ungefähr…
    Noch einmal, es geht um das TÖTEN von Menschen! Ich kenne berufsbedingt einige VeterinärmedizinerInnen, JEDE/R von ihnen hat hat selbst beim kranken Meerschweinchen Skrupel zu töten, pardon „einschläfern“.
    Was mich besonders fasziniert: einerseits gibt es seit langem Gegner des Militärs, ebenso militante Gegener der Jagd, Antiraucherkampagnen, desgleichen gegen den Alkohol, nicht einmal kiffen wird in unserer Kultur toleriert, andererseits sind es größtenteils die gleichen Proponenten, die aktive Sterbehilfe fordern. Eigenartige Welt…

  14. @Scriptor:

    Sei bedankt für deinen ausführlichen Kommentar! Auch ich hätte diese Gruppe erschreckend gefunden, obwohl ich FÜR Sterbehilfe bin.

    Denn – du schreibst es ja selbst:

    „Ich weiß nicht (und möchte es bitte auch niemals erfahren müssen!), wie ich mich entscheiden würde. “

    Es geht darum, jenen Menschen zu helfen (und ja, dabei denke ich auch an mich selbst!), die nicht mehr in die Garage gehen können und sich erschießen. Die nicht die Kraft haben, die keine Pistole besitzen und die keinen Bock auf derart „krasse“ Methoden haben, sondern ruhig einschlafen wollen.

    Statistisch bringen sich Männer vornehmlich mit Pistole, Strang oder mittels „auf die Schienen werfen“ etc. um, wogegen Frauen Tabletten bevorzugen. Es hat also auch einen sexistischen Aspekt, Sterbewillige auf die Pistole zu verweisen!

    Kurzum: ja, ich will mich selbst entscheiden können – und dann mag ich auch die Mittel bekommen, auf sanfte Art aus dem Leben zu scheiden.

    Niemand soll zu dieser Hilfe gezwungen werden, selbstverständlich nicht. Das wäre aber auch nicht das Problem, denn bei Umfragen zeigt sich, dass ca. ein Drittel der Ärzte durchaus dazu bereit wären.

    Auch ich gehe davon aus, dass man normalerweise LEBEN will, auch trotz schwerer Krankheit. Aber ich will das beruhigende Gefühl haben, gehen zu dürfen, wenn ICH es nicht mehr aushalten will.

    Warum zum Teufel gönnt man den Menschen dieses Seelenfrieden nicht?

  15. @Claudia: da liegt die Crux, allerdings für jede/n woanders. Du hast schon recht, dass (zum Glück) nicht jede/r eine Waffe zu Hause hat. Da ich niemand auf die Pistole verwiesen habe, sondern nur Geschehenes erzählt, fasse ich hier und jetzt den Hinweis punkto Sexismus nicht als persönlichen Vorwurf auf bzw distanziere ich mich ggf davon …
    Eine relativ einfache Methode hat ja schon Willi erklärt: Medikamente sammeln und als Überdosis einnehmen, ist relativ einfach, fraglich bleibt, ob sich die gewünschte Wirkung einstellt.
    Ich gehe weiterhin auch völlig mit Willi d’accord, dass ich das – wenn schon überhaupt – selbst „erledigen“ müßte; ich kann doch nicht verlangen, dass sich jemand durch mein Ableben Schuld auf sein Gewissen lädt. Zudem soll es auch noch ein paar gläubige Menschen geben, für die Suizid ohnehin keine Option ist…
    Ich frage mich auch – man möge mir verzeihen – wie Menschen, die jetzt bei voller Gesundheit das eigene Ableben erwägen und nach einem Täter Ausschau halten (ja, das ist böse formuliert), in anderen Situationen entscheiden. Wenn Du für Sterbehilfe bist, was tust Du, wenn deine Beziehung in Gefahr ist? Wenn Deine Kinder ins Drogenmilieu abzurutschen drohen? Wenn Du Dich in einer Krise befindest? Gibst Du auch da auf und suchst Dir einen Schuldigen, der das ausputzen darf oder läufst davon (zB in Alkohol und Drogen)? Oder kämpfst Du für Deine Beziehung, für Deine Kinder?
    Ich würde schon töten, aber nicht, um es MIR einfacher zu machen, sondern um meine Kinder zu beschützen, und dann die anderen Kinder, dann deren Angehörigen etc….

  16. PS: ich denke, dass es wichtiger wäre, danach zu trachten, den Lebensabend in Würde zu verbringen. Die Meisten haben ja dann doch das Glück, einigermaßen sanft dahinzugehen…

  17. Deine letzten Kommentare finde ich „an mir vorbei geredet“. Und mehr als das:

    Aus meiner Forderung, einen begleiteten Freitod sterben zu dürfen, wenn mir der Rest des Lebens nicht mehr lebenswert erscheint, zu schließen, ich hätte im Leben nicht genug Kampfkraft bewiesen und wäre eine Art feiger Jammerlappen, der jegliche Probleme scheut, ist anmaßend und beleidigend.

    Mir geht es um den Moment, wenn „kämpfen“ unsinnig wird, weil nichts mehr gewonnen werden kann. Nichts außer noch mehr Leiden, noch länger dahin vegetieren, vielleicht noch eine OP, noch eine Chemo (=Umsatz für die Klinik!), die doch nur das Unausweichliche weiter verzögern ? Nein danke, mit mir – hoffentlich – nicht!

    Ich wünsche mir einen friedlichen Tod und habe nicht die geringste Absicht, die letzten Tage „kämpfend“ zu verbringen. Ganz im Gegenteil sehe ich gelingende Lebenskunst der letzten Phase als die Fähigkeit, seinen Frieden mit dem Sterben zu machen. Alles getan, erledigt und gesagt, von allen verabschiedet – und dann Schluss.

    Und selbstverständlich lädt aus meiner Sicht niemand „Schuld auf sich“, der mir dabei hilft. Denn ICH bin es dann, die sterben will – und er bzw. sie ist jemand, der aus freier Entscheidung die Dinge ebenso sieht wie ich, es also sehr GUT mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann, mir beim Sterben zu helfen. Nochmal sei auf die Umfragen verwiesen: es gibt GENUG Menschen, die dazu bereit sind – gut, zu wissen!

    Ein totkrankes Tier schläfern wir ein, „damit es nicht leiden muss“ – obwohl es nicht mal sagen kann, ob es einverstanden ist. Aber einem leidenden Menschen, der seinen Sterbewunsch eindeutig kommuniziert, wird diesselbe Hilfe verweigert.

    Für mich ein absurder Status Quo.

  18. Da gebe ich Dir absolut Recht! Beleidigend wollte ich natürlich keinesfalls sein, ich bin dzt. nur ziemlich sensibilisiert, aber das liegt in und an meinem Privatbereich. Falls ich Dich verletzt haben sollte, dann entschuldige ich mich natürlich in aller Form dafür. In meiner nächsten Umgebung wird nur leider bei jeder Kleinigkeit sofort das Handtuch geworfen…
    Ich denke, wir können das für den Moment so stehen lassen, dass es Pro UND Contra gibt, mindestens zwei Seiten, und jede/r für sich – so wie in einer idealen Demokratie – seine Meinung bilden und sich dann die nötige Mehrheit suchen muß.

    Ich wünsche uns allen einen würdevollen Lebensabend und dann einen schnellen schmerzlosen Abgang, dann stellt sich die Frage nämlich gar nicht. :) Hoffen darf man ja darauf…